Schulungen
Wir unterweisen nach DGUV R 112-198 / 99, DGUV 312-906
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) – Erstunterweisung und Wiederholungsunterweisungen nach DGUV R 112-198 und DGUV R 112-199
sowie Ausbildung zum Sachkundigen zur Prüfung von PSA gegen Absturz nach DGUV Grundsatz 312-906.
In den Schulungen und Workshops wird der richtige und sichere Umgang mit PSAgA-Ausrüstung, das Retten aus und mit PSAgA und die sachkundige Beurteilung von PSAgA vermittelt. Die Schulung bzw. Unterweisung in der korrekten Anwendung von Fallschutzausrüstung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss mindestens jährlich Unterwiesen werden. Gerne führen wir die o.g. Schulungen mit unserer mobilen Trainingsausrüstung und dem mobilen Trainingsturm an Ihrem Standort durch. >> Buchen Sie jetzt Ihre Schulung! <<