PSA gegen Absturz

nach DGUV R 112-198

Um bei Arbeiten in der Höhe und im industriellen Seilzugang in absturzgefährdeten Bereichen die notwendige Arbeitssicherheit gewährleisten zu können, müssen Höhenarbeiter besonders im Umgang mit ihren persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) vertraut sein.

Versagen organisatorische Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz bei Arbeiten im absturzgefährdeten Bereich, ist die persönliche Anwendung von Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) notwendig. Diese Art der Anwendung und der spezielle Schutz gegen Absturz sind durch die Berufsgenossenschaft geregelt und unterweisungspflichtig (DGUV-Regel 112-198).

Voraussetzungen

  • 18 Jahre
  • Tauglichkeitsnachweis (wir empfehlen eine G41-Untersuchung)

Theorie

  • Gesetzliche Bestimmungen
  • Lagerung, Wartung und Pflege der Ausrüstung
  • Arten von PSAgA
  • Allgemeine Gefahren im Umgang mit PSAgA
  • Sicherungsmaßnahmen
  • Anschlagmöglichkeiten
  • Sturzphysik
  • Erste-Hilfe- und Notfallmaßnahmen
  • Bestimmungsgemäße Benutzung
  • Sichtprüfung vor Benutzung
  • Grenzen des Verfahrens und Fehlanwendungen
  • Rettungsmöglichkeiten

Praxis

  • Nutzerkontrolle vor Anwendung
  • Anpassen der Ausrüstung
  • Absturzsicherung
  • Halte- und Rückhaltesysteme
  • Steigschutzsysteme
  • Sicherung in Hubarbeitsbühnen
  • Anwendung der gesamten Ausrüstung
  • Selbstrettung und Notfallmaßnahmen