PSA gegen Absturz
nach DGUV R 112-198
Um bei Arbeiten in der Höhe und im industriellen Seilzugang in absturzgefährdeten Bereichen die notwendige Arbeitssicherheit gewährleisten zu können, müssen Höhenarbeiter besonders im Umgang mit ihren persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) vertraut sein.
Versagen organisatorische Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz bei Arbeiten im absturzgefährdeten Bereich, ist die persönliche Anwendung von Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) notwendig. Diese Art der Anwendung und der spezielle Schutz gegen Absturz sind durch die Berufsgenossenschaft geregelt und unterweisungspflichtig (DGUV-Regel 112-198).