PSA gegen Absturz

nach DGUV Regel 112-199

Um die Arbeitssicherheit in diesem Bereich zu ermöglichen, muss nach berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (DGUV, ehem. BG) zu jedem Zeitpunkt eine unverzügliche Rettung aus dem Gefahrenbereich und entsprechende Sachkunde im Umgang mit den Schutzausrüstungen gegen Absturz bzw. PSA gewährleistet sein.

Um dem nachzukommen, können Anwender von PSAgA nach DGUV Regel 112-198 (ehem. BGR/GUV-R 198) diese mit speziellem Wissen und Ausrüstung selbst sicherstellen. Diese Anwendung von Rettungsausrüstung ist durch die Berufsgenossenschaft geregelt und wie auch die SZP unterweisungspflichtig (DGUV Regel 112-199, ehem. BGR/GUV-R 199).

Die für den sachgemäßen Umgang mit Absturzgefährdeten und der PSA erforderlichen Kenntnisse vermittelt GEARS in Schulungen als Aufbaumodule, auch ergänzend zu den drei Level-Stufen der SZP nach FISAT.

Voraussetzungen

  • Anwendung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz nach DGUV R 112-198 (PSAgA)
  • 18 Jahre
  • Tauglichkeitsnachweis (wir empfehlen eine G41-Untersuchung)

Theorie

  • Gesetzliche Bestimmungen
  • Lagerung, Wartung und Pflege der Ausrüstung
  • Arten von Rettungsausrüstung
  • Allgemeine Gefahren im Umgang mit Rettungsausrüstung
  • Erste-Hilfe- und Notfallmaßnahmen
  • Sicherungsmaßnahmen
  • Anschlagmöglichkeiten
  • Notwendigkeit von Kantenschutz
  • Sichtprüfung vor Benutzung
  • Bestimmungsgemäße Benutzung
  • Auswahl der Rettungstechniken
  • Grenzen des Verfahrens

Praxis

  • Nutzerkontrolle vor Anwendung
  • Anpassen der Ausrüstung
  • Eigensicherung
  • Zugang in den Gefahrenbereich
  • Anwendung der gesamten Ausrüstung
  • Evakuierung aus hoch gelegenen Arbeitsplätzen
  • Aktive Rettung von Verunfallten (begleitende Rettung)
  • Passive Rettung von Verunfallten (Abseilen von Verunfallten)
  • Rettung aus vertikalen Strukturen (Steigleiter, Masten)
  • Rettung aus horizontalen Strukturen (Plattform, Maschinenhaus)
  • Notfallmaßnahmen, Lagerung und Erste Hilfe nach der Rettung