PSA gegen Absturz
nach DGUV Regel 112-199
Um die Arbeitssicherheit in diesem Bereich zu ermöglichen, muss nach berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (DGUV, ehem. BG) zu jedem Zeitpunkt eine unverzügliche Rettung aus dem Gefahrenbereich und entsprechende Sachkunde im Umgang mit den Schutzausrüstungen gegen Absturz bzw. PSA gewährleistet sein.
Um dem nachzukommen, können Anwender von PSAgA nach DGUV Regel 112-198 (ehem. BGR/GUV-R 198) diese mit speziellem Wissen und Ausrüstung selbst sicherstellen. Diese Anwendung von Rettungsausrüstung ist durch die Berufsgenossenschaft geregelt und wie auch die SZP unterweisungspflichtig (DGUV Regel 112-199, ehem. BGR/GUV-R 199).
Die für den sachgemäßen Umgang mit Absturzgefährdeten und der PSA erforderlichen Kenntnisse vermittelt GEARS in Schulungen als Aufbaumodule, auch ergänzend zu den drei Level-Stufen der SZP nach FISAT.