Sachkundiger
nach DGUV Grundsatz 312-906
Persönliche Absturzschutzausrüstungen müssen hohen Anforderungen entsprechen, da sie gegen Lebensgefahr schützen sollen. So ist neben sachgerechter Herstellung und Anwendung auch die regelmäßige Prüfung dieser Ausrüstungen erforderlich.
Diese DGUV-Unterweisung bezieht sich auf die Qualifizierung und Fortbildung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen
Absturzschutzausrüstungen (PSAgA).
Die Schulung gilt NICHT für die Qualifizierung von Personen, bei denen der Hersteller eine Autorisierung verlangt und/oder besondere Qualifizierungen gefordert sind, wie z. B. für die Überprüfung von Höhensicherungsgeräten, Rettungshubgeräten, Abseilgeräten, Motorwinden für den Personentransport, dauerhaft befestigte Anschlageinrichtungen (z. B. auf Dächern, an Fassaden und Konstruktionen), dauerhaft befestigte Sicherungspunkte (z. B. an Kletteranlagen, in Hochseilgärten und an Felsen)